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OLG Frankfurt, Beschluss 21.10.2013, 6 W 82/12 – Nutzung einer berühmten Marke (VW-Bus T1)

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/35ZIR 2014, 116 Heft 2 v. 1.4.2014

OLG Frankfurt, 21.10.2013, 6 W 82/12
Nutzung einer berühmten Marke (VW-Bus T1)

Auch die Nutzung einer berühmten Marke als Aufkleber (hier: Bildmarke des VW-Busses T1) verletzt das Ausschließlichkeitsrecht des Markeninhabers bzw stellt in der Regel eine unlautere Ausnutzung des Rufs dieser Marke dar.

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