OLG Frankfurt, 21.10.2013, 6 W 82/12
Nutzung einer berühmten Marke (VW-Bus T1)
Auch die Nutzung einer berühmten Marke als Aufkleber (hier: Bildmarke des VW-Busses T1) verletzt das Ausschließlichkeitsrecht des Markeninhabers bzw stellt in der Regel eine unlautere Ausnutzung des Rufs dieser Marke dar.

