LG Stuttgart, 26.09.2013, 17 O 1069/12
Übertragungsanspruch bei .eu-Domain
Ein Übertragungsanspruch im Falle eines Streits um eine .eu-Domain ergibt sich aus dem Umstand, dass auch die ADR-Schiedsregeln zu eu-Domains einen Übertragungsanspruch vorsehen, der auch vor einem deutschen Gericht durchsetzbar sein muss.

