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LG Mönchengladbach, Urteil 05.09.2013, 10 O 170/12 – keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers für Suchmaschinenergebnis

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/31ZIR 2014, 116 Heft 2 v. 1.4.2014

LG Mönchengladbach, 05.09.2013, 10 O 170/12
keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers für Suchmaschinenergebnis

Der Suchmaschinenbetreiber Google haftet nicht für allfällige Persönlichkeitsverletzungen indem er bei einer Suchanfrage einen Link anzeigt, der auf einen Blogeintrag mit allenfalls verletzenden Äußerungen verweist.

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