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OLG Hamm, Urteil 28.05.2013, 4 U 217/12 – Rabatt-Aktion ohne Zeitangabe

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/5ZIR 2014, 55 Heft 1 v. 1.3.2014

OLG Hamm, 28.05.2013, 4 U 217/12
Rabatt-Aktion ohne Zeitangabe

Die Werbung mit Rabatten „nur für kurze Zeit“ ist mit dem Lauterkeitsrecht (UWG) auch dann im Einklang stehend, wenn der End-Zeitpunkt der Rabatt-Aktion in der Werbung nicht genannt wird.

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