LArbG Mainz, 08.05.2013, 8 Sa 30/13
Arbeitnehmervideo nach Ausscheiden aus dem Unternehmen
Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Weiternutzung von Bilder/Videos des ehemaligen Arbeitnehmers liegt nur dann vor, wenn die Materialen einen individuell-werbenden Charakter haben.

