Eine neue Verordnung der Europäischen Kommission bringt Änderungen in den Vorgaben für die Benachrichtigungspflicht von Betreibern öffentlicher Kommunikationsdienste im Fall von Sicherheitsverletzungen (Data Breach Notification Duty). Der vorliegende Beitrag beschreibt die Neuerungen sowie deren Auswirkungen auf den bislang geltenden Rechtsrahmen und stellt die nunmehr geltenden rechtlichen Vorgaben dar.

