• EU-Datenschutz Grundverordnung – quo vadis
Am 21.10.2013 hat der Ständige Unterausschuss des Europäischen Parlaments die geplante Datenschutz-Grundverordnung der EU diskutiert. Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll EU-weit einheitliche Regelungen zum Umgang mit persönlichen Daten durch Unternehmen schaffen. Sollte sie beschlossen werden, so gilt der Verordnungsteil in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar und einheitlich und ohne dass es einer weiteren Übernahme in nationales Recht bedürfte. Sowohl der Kommissionsvorschlag als auch der Entwurf des EU-Parlaments sehen bspw empfindlich hohe Strafzahlungen bei Verstößen gegen den Datenschutz und eine unverzügliche Meldepflicht bei Datenschutzpannen vor. Ein Teil der Grundverordnung bildet eine Datenschutz-Richtlinie, die den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Behörden regeln soll; diese müsste von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

