Die Frage der Haftung von Eltern und Ehepartnern als Anschlussinhaber für rechtswidrige Handlungen ihrer Ehepartner und Kinder im Internet beschäftigt die Lehre und die Gerichte sowohl in Österreich als auch in Deutschland seit Längerem. Der folgende Beitrag erörtert anhand der deutschen und österreichischen Rechtsprechung die Grundlagen und Voraussetzungen für eine solche Haftung.

