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Die rechtlichen Fallstricke bei der Überwachung und Durchsetzung einer Compliance-Organisation – Whistleblowing Hotlines im Fokus

AufsätzeSonja Dürager11Der Beitrag basiert auf dem Vortrag der Autorin „Durchsetzung einer Compliance-Organisation in österreichischen Unternehmen“ am 24.05.2013 beim 7. Österreichischen IT-Rechtstag.ZIR 2013, 339 Heft 5 v. 1.12.2013

Internationale Konzerne wie Siemens haben es vorgemacht und mittlerweile folgen eine Vielzahl an österreichischen Unternehmen nach: im Trend ist die Einrichtung von Compliance-Organisationen. Compliance ist mittlerweile nicht mehr nur ein programmatischer Leitsatz von Marketingstrategen, sondern vielmehr eine konkrete Handlungsanleitung zu einem rechtskonformen unternehmerischen Verhalten. Compliance birgt allerdings eine Vielzahl von rechtlichen Facetten, die Unternehmen bei ihrer Umsetzung vor große Herausforderungen stellen. Eine juristische Hürde, die es bei der Implementierung einer entsprechenden Organisation häufig zu diskutieren gilt, ist die Inbetriebnahme einer Whistleblowing Hotline, die sich bei der Aufdeckung von illegitimen Praktiken vielfach als taugliches Instrument erweist, allerdings gleichzeitig die schutzwürdigen Interessen der Beschuldigten und Hinweisgeber bedrohen kann.

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