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Urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen des Framing

AufsätzeEveline ArtmannZIR 2013, 321 Heft 5 v. 1.12.2013

Aus Anlass des Vorabentscheidungsersuchens des BGH an den EuGH vom 16.05.201311I ZR 46/12; abgedruckt in ZIR 2013, 271 (Jung); beim EuGH anhängig unter C-348/13 – BestWater International. wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite (sog Framing) in Österreich zulässig ist. Dabei sind neben der urheberrechtlichen Seite auch lauterkeitsrechtliche Aspekte zu beleuchten, die allerdings nicht Gegenstand der BGH-Vorlage sind.

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