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Einbeziehung von Kindern in die Werbung

JudikaturGeistiges Eigentums- und LauterkeitsrechtZIR 2013, 41 Heft 1 v. 1.3.2013

Normen: UWG § 1a, Z 28 Anh UWG, Nr 28 Anh I RL-UGP

Minderjährige unter vierzehn Jahren fallen jedenfalls unter Nr 28 Anh RL-UGP und damit auch unter die richtlinienkonform auszulegenden Bestimmungen der jeweiligen Umsetzungsgesetze.Die Verwendung des Imperativs (hier: „Hol’ dir das Buch dazu“) weist jedenfalls eine für die Anwendung von Nr 28 Anh RL-UGP (Z 28 Anh UWG) ausreichende Nachdrücklichkeit auf.

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