Normen: UWG § 1a, Z 28 Anh UWG, Nr 28 Anh I RL-UGP
Minderjährige unter vierzehn Jahren fallen jedenfalls unter Nr 28 Anh RL-UGP und damit auch unter die richtlinienkonform auszulegenden Bestimmungen der jeweiligen Umsetzungsgesetze.Die Verwendung des Imperativs (hier: „Hol’ dir das Buch dazu“) weist jedenfalls eine für die Anwendung von Nr 28 Anh RL-UGP (Z 28 Anh UWG) ausreichende Nachdrücklichkeit auf.