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Schutz von Zeichen mit geringer Kennzeichnungskraft gegen missbräuchliche Verwendung

JudikaturGeistiges Eigentums- und LauterkeitsrechtZIR 2013, 40 Heft 1 v. 1.3.2013

Normen: MSchG § 10 Abs 1 Z 2

Das Zeichen „myTaxy“ im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anwender-Software, mit der der Kunde über Handy ein Taxi bestellen kann, wobei sein Standort dem Taxilenker übermittelt wird, stellt keine rein beschreibende Angabe dar.

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