Mit dem 2. COVID-19-Gesetz2 wurden beitragsrechtliche Erleichterungen für Dienstgeber (DG) geschaffen. Das 2. FORG führt diese teilweise fort, schafft aber auch neue Möglichkeiten, DG in beitragsrechtlicher Sicht zu unterstützen.
Mit dem 2. COVID-19-Gesetz2 wurden beitragsrechtliche Erleichterungen für Dienstgeber (DG) geschaffen. Das 2. FORG führt diese teilweise fort, schafft aber auch neue Möglichkeiten, DG in beitragsrechtlicher Sicht zu unterstützen.