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COVID-19: Einhebung von Beiträgen durch die ÖGK/2. FORG112. Finanz-Organisationsreformgesetz BGBl I 2020/99, umgesetzt in § 733 Abs 7 bis 14 ASVG. Das BGBl wurde am 6. 8. 2020 ausgegeben und ordnet eine Rückwirkung ab 1. 6. 2020 an.

Covid-19 und InsolvenzrechtDr. Johannes DerntlZIK_digitalOnly 2020/8ZIK_digitalOnly 2020, 1 Heft 33 v. 14.8.2020

Mit dem 2. COVID-19-Gesetz22 BGBl I 2020/16 in Art 43; umgesetzt in § 733 Abs 1 bis 7 ASVG. wurden beitragsrechtliche Erleichterungen für Dienstgeber (DG) geschaffen. Das 2. FORG führt diese teilweise fort, schafft aber auch neue Möglichkeiten, DG in beitragsrechtlicher Sicht zu unterstützen.

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