Die gewerbsmäßige Darlehens- bzw Kreditgewährung ist ein Bankgeschäft iSd BWG, weshalb die gewährende Person dafür eine von der FMA zu erteilende Konzession benötigt. Da nach Auffassung des Autors sowohl FMA als auch VwGH für die Gewerblichkeit einerseits auf den unscharfen Begriff des UStG abstellen, diese andererseits aber auch Ausnahmen ohne gesetzliche Grundlage zulassen, herrsche im Bereich der Darlehens- und Kreditgewährung durch Nichtbanken erhebliche Rechtsunsicherheit. Besonders problematisch und innovationshemmend sei dieses "Privatkreditverbot" für Start-up- und Scale-up-Unternehmen, weil sie nach der derzeitigen Rechtslage keine Fremdmittel und dementsprechend auch keine Kredite bei Gesellschaftern aufnehmen könnten. Dementsprechend plädiert der Autor für eine weitgehende Abschaffung des "Privatkreditverbots". Dem würden auch die Regelungszwecke des BWG nicht entgegenstehen.

