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Zehentmayer/Ronacher, Haftung wegen Insolvenzverschleppung: Keine Aktivlegitimation des Insolvenzverwalters für Quotenschäden, GESplus 2026, 12:

FachliteraturInsolvenzrechtBearbeiterin: Lena PummererZIK 2026/104ZIK 2026, 104 Heft 3 v. 30.6.2026

In der E 17 Ob 2/25f judizierte der OGH, dass der Insolvenzverwalter für die Geltendmachung des Quotenschadens nicht aktiv legitimiert ist, weil es sich hierbei um einen Gläubiger- und nicht um einen Gesellschaftsschaden handelt. Diese Judikatur steht jedoch einer Durchsetzung der Innenhaftungsansprüche - Betriebsverlust im Verschleppungszeitraum und Ansprüche aus Verstößen gegen das Zahlungsverbot - nicht entgegen. Vor diesem Hintergrund diskutieren die Autoren wei-

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