Der Übergang von Höchstbetragshypotheken unterliegt bei der Drittzahlung (§§ 1358, 1422 ABGB) besonderen, gesetzlich nicht explizit geregelten Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen führen in der Praxis oft dazu, dass die Grundbuchsgerichte die Anträge neuer Kreditgeber abweisen, wenn sie den bücherlichen Rechtszustand korrigieren wollen. Der Beitrag analysiert anhand aktueller Judikatur die zentralen Fallstricke für die Kreditpraxis bei der Umschuldung.

