Die grundsätzliche Zulässigkeit der Nachtragsverteilung bei Masseunzulänglichkeit wirft in der Durchführung des Verfahrens einige Fragen auf. Vor allem aus der Zusammenschau mit der Judikatur zu (anderen) insolvenzrechtlichen Aspekten wie der Geltendmachung von nachträglichen Änderungen bei festgestellten Insolvenzforderungen oder dem Fälligkeitsprinzip bei Masseunzulänglichkeit ergeben sich Auswirkungen auf die Nachtragsverteilung.

