Anlass des Beitrags ist die kürzlich erschienene Monografie "Disponibilität der Organhaftung" von Fabian Spendel und die darin behandelte Frage, inwieweit es Gesellschaftern möglich ist, über Ansprüche der Gesellschaft gegenüber den Organmitgliedern im Vorhinein oder wenigstens im Nachhinein zu disponieren.

