Aus Anlass des rezenten Vorbehaltsurteils eines dt Gerichts (LG Frankfurt/M. 22. 8. 2025, 2-12 O 239/24) untersuchen und bejahen die Autoren die noch nicht abschließend geklärte Frage, ob ein englisches präventives Restrukturierungsverfahren auch nach dem Brexit in Deutschland Wirkungen äußern kann.

