Der Beitrag widmet sich der aktuell vieldiskutierten Frage, ob in einer Gesellschafterinsolvenz der Insolvenzverwalter oder der (insolvente) Gesellschafter zur Ausübung der mit dem Gesellschaftsanteil verbundenen (Mitverwaltungs-)Rechte befugt ist.
Der Beitrag widmet sich der aktuell vieldiskutierten Frage, ob in einer Gesellschafterinsolvenz der Insolvenzverwalter oder der (insolvente) Gesellschafter zur Ausübung der mit dem Gesellschaftsanteil verbundenen (Mitverwaltungs-)Rechte befugt ist.
