vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Bestandgeberpfandrecht in der Insolvenz

BeiträgeDr. Katharina Widhalm-BudakZIK 2025/243ZIK 2025, 221 Heft 6 v. 17.12.2025

In fast jedem Insolvenzverfahren ist der Insolvenzschuldner Bestandnehmer einer unbeweglichen Sache. Oftmals wird das Unternehmen in einem Mietobjekt betrieben, sodass wesentliche Aktiva vom Bestandgeberpfandrecht erfasst sind. Im Zuge der Insolvenzabwicklung werden vom Insolvenzverwalter Sachen aus dem Bestandobjekt entfernt oder direkt aus (bzw in) diesem veräußert. In der Praxis stellt sich dabei die Frage, welche Maßnahmen ohne Verletzung der Rechte des Vermieters zulässig sind und was allenfalls zu beachten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte