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Zur Fortsetzung eines unterbrochenen Prozesses als Prüfungsprozess

Judikatur kompaktBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/231ZIK 2025, 205 Heft 5 v. 31.10.2025

IO: § 113

Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der beklP anhängiger Prozess über eine Insolvenzforderung ist bei deren Anmeldung und Bestreitung fortzusetzen. Aber auch, wenn während des Insolvenzverfahrens kein Leistungsurteil erwirkt werden kann, hat dann keine Umstellung bzw Maßgabebestätigung zu erfolgen, wenn der OGH eine außerordentliche Revision zurückweist (6 Ob 35/14m mwH).

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