IO: §§ 119, 254 Abs 1 Z 1, § 260 Z 2
EO: § 210
Bei der außergerichtlichen Verwertung einer mit Absonderungsrechten belasteten Sache bildet der Erlös eine Sondermasse, die durch das InsolvenzG in einer amtswegig durchzuführenden Verteilungstagsatzung aufgrund eines

