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Kapsch, Rechtsfolgen der Beendigung des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte infolge Liquidation einer Partei, RdW 2025, 527:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Lena PummererZIK 2025/210ZIK 2025, 191 Heft 5 v. 31.10.2025

Bei Beendigung eines Rahmenkreditvertrages ist nach § 7 Abs 4 ÖRV keine Partei mehr zu Zahlungen verpflichtet. An die Stelle dieser Verpflichtungen treten die Forderungen gem §§ 8, 9 ÖRV. Der Beitrag behandelt die jüngst vom OGH zu 5 Ob 170/24x entschiedene Frage, ob eine bereits in Liquidation getretene Gesellschaft nach Beendigung des Rahmenkreditvertrags aus diesem Grund einen eigenständigen Ausgleichsanspruch iSd § 8 Abs 1 und 2 iVm § 9 Abs 2 ÖRV geltend machen kann.

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