Der Autor analysiert, in welchem Ausmaß verschiedene Wertpapierarten - vom Wechsel über unternehmerische Wertpapiere bis hin zu Aktien und Sparbüchern - inhaltlich modifizierbar sind. Während bei Verkehrspapieren und Schuldverschreibungen zahlreiche Gestaltungen möglich sind, stoßen mitgliedschafts- und sachenrechtliche Papiere auf enge rechtliche Grenzen. Unzulässig sind insb "typusfremde" Klauseln und Eingriffe in den gesetzlichen Verkehrsschutz.

