Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts ist um zwei Kapitel reicher. Im Juni hat der Rat der Europäischen Union eine allgemeine Ausrichtung erzielt.1 Das Europäische Parlament hat im Juli seinen Bericht zum Vorschlag der Europäischen Kommission veröffentlicht.2 Der Trilog3 hat bereits begonnen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Bestimmungen der Texte dieser Gremien vorgestellt. Angemerkt wird, dass es sich lediglich um Textentwürfe handelt; eine Endversion der Richtlinie liegt erst vor, wenn sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union auf einen Kompromisstext geeinigt haben.

