vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RL (EU) 2019/1023: Ausnahmen von der Restschuldbefreiung 2

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/183ZIK 2025, 162 Heft 4 v. 31.8.2025

RL (EU) 2019/1023 : Art 23

Art 23 Abs 1 RL (EU) 2019/1023 ist wie folgt auszulegen: Er steht einer nationalen Regelung, die einem Schuldner, der gegenüber den Gläubigern eines Dritten unredlich oder bösgläubig gehandelt hat und bei der gerichtlichen Feststellung von dessen betrügerischer Insolvenz als "betroffene Person" eingestuft worden ist, den Zugang zur Entschuldung verwehrt, nicht entgegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte