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Grenzüberschreitendes Rechtsgeschäft nach Eröffnung und Zahlung an den Schuldner 1

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/180ZIK 2025, 158 Heft 4 v. 31.8.2025

EuInsVO 2015: ErwGr 5, 81, Art 7, 31

IO: § 3

Art 31 Abs 1 EuInsVO 2015 ist dahin auszulegen, dass unter Leistungen an einen einem Insolvenzverfahren unterliegenden Schuldner, die an den Verwalter dieses Insolvenzverfahrens hätten erbracht werden müssen, auch Leistungen fallen, die aus einem Rechtsgeschäft, das der Schuldner nach Eröffnung dieses Insolvenzverfahrens und Übergang der Vermögensverwaltung auf den Verwalter abgeschlossen hat, resultieren, sofern ein solches Rechtsgeschäft nach dem Recht des Staates der Verfahrenseröffnung gegenüber den am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubigern wirksam ist.

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