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Bekämpfung der Zurückweisung des Rekurses eines Insolvenzgläubigers

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/134ZIK 2025, 122 Heft 3 v. 30.6.2025

IO: §§ 252, 260

ZPO: § 508 Abs 3, § 528

Das Rechtsmittel gegen einen Beschluss des RekursG auf Zurückweisung eines Rekurses ist ein Revisionsrekurs. Die Anfechtbarkeit eines solchen Beschlusses setzt das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage sowie das Fehlen von Unzulässigkeit aufgrund des Werts des Entscheidungsgegenstands voraus (RIS-Justiz RS0044501; RS0044269 [T1, T2]). Das gilt auch im Insolvenzverfahren (RIS-Justiz RS0044101 [T15]; 8 Ob 147/19d; 8 Ob 64/19y; 8 Ob 29/98t).

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