IO: § 69 Abs 2
AußStrG: §§ 154 f
Den Verlassenschaftskurator trifft nicht die Verpflichtung, bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese zu beantragen.
IO: § 69 Abs 2
AußStrG: §§ 154 f
Den Verlassenschaftskurator trifft nicht die Verpflichtung, bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese zu beantragen.
