Die Autoren setzen sich anlässlich der E 6 Ob 62/23w unter Berücksichtigung des bisherigen Meinungsstandes mit der Frage auseinander, ob im Falle der Gesellschafterinsolvenz dem Gesellschafter oder dem Insolvenzverwalter die Stimmrechtsausübung und damit auch die Kompetenz zur Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH zukommt.

