IO: §§ 47, 49
Kosten aufgrund einer Unternehmensfortführung zwecks Verwertung von mit einem Bestandgeberpfandrecht belasteten Fahrnissen können Sondermassekosten sein und damit vor dem Absonderungsgläubiger berichtigt werden. Es kommt darauf an, ob die Kosten von der Sondermasse bzw durch deren Verwertung verursacht wurden und zweckmäßig waren.

