vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters

BeiträgeMag. Maximilian Georg FürstZIK 2025/59ZIK 2025, 48 Heft 2 v. 30.4.2025

Als Organe des Insolvenzverfahrens benennt die IO in den §§ 80-95 den Insolvenzverwalter (IV),11Dieser Organbegriff umfasst Insolvenzverwalter:innen gleichermaßen und wird im Betrag entsprechend der Diktion der IO verwendet. den Gläubigerausschuss und die Gläubigerversammlung. Als zentrales Organ werden an die Unabhängigkeit des IV besonders hohe Anforderungen gestellt, was auch zwei jüngst ergangene Entscheidungen des OGH betonen.228 Ob 97/24h und 8 Ob 120/24s.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte