In letzter Zeit kam es verstärkt zur Androhung und Festsetzung von Zwangsstrafen gegen Insolvenzverwalter:innen wegen Unterbleibens von Steuererklärungen. Diese sind aber aus deren Sicht oft mangels vorhandener Mittel oder Unterlagen nicht möglich. Das führte zu Anfragen, die das BMF zu einer Information veranlassten (Rundschreiben vom 14. 3. 2025).

