IESG: § 1 Abs 2
EStG: § 124b Z 408 lit a
Durch Insolvenz-Entgelt gesichert sind ua Entgeltansprüche, insb auf laufendes Entgelt. Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist im Kernbereich die Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes ihrer Entgeltansprüche, auf die sie typischerweise zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts sowie des Lebensunterhalts ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen angewiesen sind (RIS-Justiz RS0076409). Ein nach den Bestimmungen des IESG geltend gemachter Anspruch muss einer im Gesetz taxativ (RIS-Justiz RS0076541) normierten Kategorie gesicherter Ansprüche zugeordnet werden; eine Umgehung ist unzulässig (RIS-Justiz RS0120409 [T1]).

