RL (EU) 2019/1023 : Art 23 Abs 4, Art 34, 35
Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung ist nicht auf eine Situation anwendbar, in der sich der Sachverhalt nach Inkrafttreten der RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019, aber vor Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser RL und vor ihrer Umsetzung in nationales Recht ereignet hat.
