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RL (EU) 2019/1023: Anwendungsbereich/Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/42ZIK 2025, 42 Heft 1 v. 28.2.2025

RL (EU) 2019/1023 : Art 23 Abs 4, Art 34, 35

Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung ist nicht auf eine Situation anwendbar, in der sich der Sachverhalt nach Inkrafttreten der RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019, aber vor Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser RL und vor ihrer Umsetzung in nationales Recht ereignet hat.

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