IO: §§ 6, 14 Abs 1, §§ 44, 110, 113
Die Umstellung eines Leistungsprozesses in einen Prüfungsprozess und die Änderung des Klagebegehrens auf Feststellung hat erforderlichenfalls auch noch im Rechtsmittelverfahren und von Amts wegen zu erfolgen (vgl RIS-Justiz RS0041103; RS0065967).

