Der Beitrag widmet sich der Frage, welche Auswirkungen ein Parteiwechsel auf Kreditnehmerseite auf die akzessorischen Sicherungsrechte der Bürgschaft sowie des (Dritt-)Pfandes hat, die den Kreditgeber vor Zahlungsausfall schützen.
Der Beitrag widmet sich der Frage, welche Auswirkungen ein Parteiwechsel auf Kreditnehmerseite auf die akzessorischen Sicherungsrechte der Bürgschaft sowie des (Dritt-)Pfandes hat, die den Kreditgeber vor Zahlungsausfall schützen.