Ausgehend von dem Befund einer Lückenhaftigkeit des bilanzbezogenen Schutzsystems für Ausschüttungen an Gesellschafter nach § 82 Abs 1 GmbHG und § 52 AktG ermittelt der Autor "kriseninduzierte" Ausschüttungssperren, die das Kapitalerhaltungsregime ergänzen und existenzgefährdende Gewinnausschüttungen verhindern sollen.