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Restrukturierungsrechtlicher Vertragsschutz, insbesondere für gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte

BeiträgeMag. Lorenz Pranter/Mag. Tristan Prem, BSc, LL.B.ZIK 2023/167ZIK 2023, 182 Heft 5 v. 31.10.2023

Die Restrukturierungsordnung (ReO) fristet in der Praxis (bislang) ein Schattendasein. Leicht übersehen wird dabei aber eine Bestimmung, die richtigerweise unabhängig davon Geltung beansprucht, ob tatsächlich ein Restrukturierungsverfahren eingeleitet wird, nämlich § 26 Abs 3 ReO. Diese Bestimmung regelt die (Un-)Zulässigkeit von Vertragsautomatismen, die an eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners anknüpfen. Umstritten ist, wie sich der Anwendungsbereich dieser Bestimmung zu § 25b Abs 2 IO verhält. Insb ist fraglich, ob die vom OGH befürwortete Ausnahme von Gesellschaftsverträgen von letzterer Bestimmung auch für § 26 ReO gilt. Dies hat vor allem Bedeutung für gesellschaftsrechtliche Aufgriffsrechte zugunsten anderer Mitgesellschafter, wenn diese an eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Gesellschafters anknüpfen.

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