Der Beitrag prüft, ob Kryptowerte als Gegenstand eines Aussonderungsrechts in Betracht kommen (§ 44 IO). Anlass ist die Insolvenz eines Alternativen Investmentfonds Managers (AIFM), der auf Rechnung der Anteilinhaber (erfolglos) in Kryptowerte investiert hat. Können die Anteilinhaber diese Kryptowerte aus der Insolvenzmasse aussondern?