Bis vor kurzem konnten Insolvenzverwalter:innen und Verwalter:innen in Exekutionssachen für Verwertungen beweglicher Sachen die Versteigerungsplattform "Justiz-Auktion" benützen (was immer noch die "Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz-Auktion (AT)" Pkt 1 und 2 vorsehen; s www.justiz-auktion.de/allgemeine-versteigerungsbedingungen-AT ; abgerufen am 7. 11. 2023). Nunmehr ist das nicht mehr möglich (s www.justiz.gv.at/service/digitale-justiz/justiz-auktion.970.de.html ; abgerufen am 7. 11. 2023); eine Begründung wird nicht angeführt.