1. Dem MEntw zu einem BG, mit dem die EO hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023; s ZIK 2023/122, 123) folgte eine RV (s 2209 BlgNR 27. GP ). Das Gesetz wurde inzwischen vom Nationalrat beschlossen.