Durch das am 20. 7. 2023 ausgegebene BGBl I 2023/97 treten eine Reihe von Änderungen des BG über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG) in Kraft.