Mit den beiden letzten Novellen zur EO (GREx) und zur IO (RIRUG) hat der Gesetzgeber die Insolvenz für Privatpersonen sowohl an der Schnittstelle von Exekution zu Insolvenz als auch die Privatinsolvenz per se reformiert. Die Änderungen zur EO sind am 1. 7. 2021 in Kraft getreten, die Änderungen zur IO am 17. 7. 2021. Der vorliegende Beitrag greift jene Bestimmungen auf, die den Übergang vom Exekutionsverfahren zum Insolvenzverfahren neu regeln. Weiter jene Regelungen, die die Privatinsolvenz aus Sicht von Personen im oder mit Aussicht auf den Privatkonkurs wesentlich verändert haben. In Abschnitt 1 beschreiben die Autor:innen die neuen Regelungen und die dahinterliegende Intention des Gesetzgebers. In Abschnitt 2 wird eine statistische Analyse anhand der verfügbaren Zahlen aus den Edikten des BMJ dargestellt. Abschnitt 3 beinhaltet daraus abgeleitete rechtspolitische und sozialpolitische Schlussfolgerungen aus Sicht der Schuldenberatungen. Das Fazit ist eine kurze abschließende Zusammenfassung und ein Vorschlag für jene Akteur*innen, die die neuen Bestimmungen in der Praxis anwenden. Sofern nicht anders vermerkt, stammen die enthaltenen Zahlen aus den Edikten des Bundesministeriums für Justiz sowie aus dem Datenbestand der ASB Schuldnerberatungen GmbH als Treuhänderin im Abschöpfungsverfahren und beziehen sich jeweils auf den Zeitraum 1. 7. 2021 bis 30. 6. 2023.