Das BMJ legte den MEntw zu einer Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 vor (285/ME 27. GP ). Eingangs der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die letzte Anpassung der Vergütung mit der EO-Nov 2014 erfolgt sei und die zuletzt eingetretenen massiven Preissteigerungen eine Anpassung - auch im Bereich der Fahrtkosten - unbedingt erforderlich machten.