Die Autoren nehmen die Entscheidung OGH 24. 8. 2022, 7 Ob 99/22t, zum Anlass, um der Frage nachzugehen, ob publizitätsloses Sicherungseigentum, das nach dt Recht wirksam begründet wurde, bei Verbringung des Sicherungsguts nach Österreich erlischt. Darüber hinaus widmen sie sich der Frage, ob die Drittwirkung von Verstößen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 82 GmbHG) von Amts wegen wahrzunehmen ist.