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Kein (Revisions-)Rekurs des befriedigten Gläubigers gegen die Abweisung des Eröffnungsantrags

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/214ZIK 2022, 195 Heft 5 v. 9.11.2022

IO: §§ 71c, 252, 260

ZPO: § 520

Auch in Insolvenzverfahren sind Revisionsrekurse beim ErstG einzubringen (RIS-Justiz RS0125561). Wird (wie im Anlassfall) das Rechtsmittel beim OGH eingebracht, ist für die Rechtzeitigkeit das Einlangen beim zuständigen ErstG maßgeblich (RIS-Justiz RS0041608).

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