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Bekämpfung der gerichtlichen Genehmigung eines Vergleichs durch die Schuldnergesellschaft

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/215ZIK 2022, 195 Heft 5 v. 9.11.2022

IO: §§ 84, 116, 117, 260

§ 117 IO zählt die genehmigungspflichtigen Geschäfte taxativ auf. Andere als diese Geschäfte sind daher nicht genehmigungspflichtig (8 Ob 89/14t mwN). Ein vom Insolvenzverwalter abgeschlossener Vergleich zur Bereinigung allfälliger Schadenersatzansprüche sowie der Ansprüche aus unzulässiger Einlagenrückgewähr ist daher kein solches genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft.

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