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Kein Insolvenz-Entgelt für die Betriebspension des Vorstands einer AG

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/129ZIK 2022, 120 Heft 3 v. 12.7.2022

IESG: § 1 Abs 1 und 6, § 3d

InsolvenzRL 2008/94/EG : Art 2 Abs 2

Während früher Mitglieder des Organs einer juristischen Person, das zu deren gesetzlichen Vertretung berufen war, generell vom Anspruch auf Insolvenz-Entgelt ausgeschlossen waren, sind es seit 1. 10. 2005 nur Gesellschafter, denen ein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft zusteht (8 ObS 27/07i). Unverändert gehört aber der Vorstand einer AG nicht zum Kreis der geschützten Personen (8 ObS 3/14w).

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